So einfach erhalten Sie Ihre Inkontinenzprodukte auf Rezept
In Deutschland sind etwa 10 Millionen Menschen von Inkontinenz betroffen – ein Thema, das viele betrifft, aber oft nicht offen angesprochen wird. Die Ursachen dafür sind vielfältig und auch jüngere Menschen können bereits Symptome erleben. Doch keine Sorge, Sie sind nicht allein. Mit den richtigen Inkontinenzprodukten können Sie Ihren Alltag weiterhin unbeschwert und selbstbestimmt gestalten. Wussten Sie, dass Sie Inkontinenzprodukte auf Rezept erhalten können? Bei Vorliegen eines Pflegegrads haben Sie zudem die Möglichkeit, einmal im Monat eine kostenlose Pflegebox im Wert von 42 Euro zu bestellen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Rezept bei uns einlösen können und welche Vorteile Sie noch nutzen können!
So funktioniert die Rezeptabrechnung

Rezept erhalten
Sie haben bereits ein Rezept für aufsaugende Inkontinenzprodukte von Ihrem Arzt erhalten. Kontrollieren Sie dieses auf Vollständigkeit.

Kontakt aufnehmen
Melden Sie sich bei uns – wir senden Ihnen ein Freikuvert zu, mit dem Sie Ihr Rezept kostenlos an uns zurückschicken können.

Rezept prüfen & zurücksenden
Senden Sie das Rezept im erhaltenen Freikuvert an uns zurück. Wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Wir rufen Sie an
Nach Eingang Ihres Rezepts melden wir uns bei Ihnen, besprechen die Kosten, Ihre Produktwünsche und Lieferdetails – auf Wunsch auch mit kostenlosem Muster.

Genehmigung & Produktfreigabe
Nach Ihrer Rückmeldung leiten wir das Rezept an die Krankenkasse weiter. Bei Zuzahlung erhalten Sie eine Rechnung, danach beginnt die Belieferung.
Rezept für Inkontinenzprodukte – So funktioniert’s
Wenn Sie den Verdacht haben, an Blasenschwäche oder einer anderen Form von Inkontinenz zu leiden, ist der erste Schritt ein Termin bei Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer Fachpraxis wie Urologie oder Gynäkologie. Dort wird abgeklärt, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt – und wenn ja, kann Ihnen ein Rezept für aufsaugende Inkontinenzprodukte ausgestellt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für Produkte, die im Rahmen einer notwendigen Versorgung liegen. Möchten Sie Produkte mit zusätzlichem Komfort oder besonderer Ausstattung, kann eine wirtschaftliche Aufzahlung (WAZ) erforderlich sein.
Ein Rezept kann entweder für einen bestimmten Zeitraum wie einen Monat oder ein Quartal ausgestellt werden – bei langfristigem Bedarf auch als Dauerverordnung für bis zu zwölf Monate. Wenn Ihre Kasse mit uns kooperiert, können Sie Ihr Rezept ganz einfach bei uns einlösen – wir kümmern uns um die Abrechnung und liefern Ihre Produkte zuverlässig zu Ihnen nach Hause.
Welche Produkte übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Inkontinenzprodukte, die auf einem Rezept verordnet sind. Dazu gehören in der Regel aufsaugende Inkontinenzprodukte wie Einlagen, Windeln und Pads, die für den täglichen Gebrauch erforderlich sind. Die genaue Auswahl und Menge hängt von der Diagnose und dem individuellen Bedarf ab.
Es ist wichtig, dass Ihr Arzt die richtige Produktart auf dem Rezept vermerkt, ohne spezifische Marken oder Modelle anzugeben. So können Sie sicherstellen, dass die Kosten für die Basisversorgung von der Krankenkasse übernommen werden.
Für Produkte, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen – beispielsweise solche mit besonderem Komfort oder Zusatzfunktionen – müssen Patienten möglicherweise eine Zuzahlung leisten.
Abschließend können wir sagen: Mit der richtigen Inkontinenzversorgung bleibt Ihr Alltag genauso unkompliziert wie er sein sollte. Wir machen es Ihnen einfach, die passenden Produkte über Ihre Krankenkasse zu beziehen – ganz ohne Stress. Für eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung und alle Infos, die Sie brauchen, laden Sie sich einfach unsere PDF herunter. Klicken Sie auf den Link und holen Sie sich die vollständigen Detail
Häufige Fragen & Antworten
Hotline: +49 8724 2859 6789
Email: info@altruan.de
1. Welche Inkontinenzprodukte übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Inkontinenzprodukte, wie Windeln, Einlagen oder Pads, die auf Rezept verordnet werden.
2. Wie bekomme ich ein Rezept für Inkontinenzprodukte?
Gehen Sie zu Ihrem Arzt (Hausarzt, Urologe oder Gynäkologe), der Ihnen nach der Diagnose ein Rezept ausstellt.
3. Wie lange gilt ein Rezept für Inkontinenzprodukte?
In der Regel gilt das Rezept für ein Monat oder ein Quartal, bei Dauerbedarf auch für bis zu ein Jahr.
4. Muss ich für bestimmte Inkontinenzprodukte eine Zuzahlung leisten?
Ja, für Produkte mit besonderem Komfort oder zusätzlichen Funktionen müssen Sie oft eine Zuzahlung leisten.
5. Kann ich die Inkontinenzprodukte direkt bei Altruan.de bestellen, wenn ich ein Rezept habe?
Ja, nach Einreichung des Rezepts können Sie die Produkte direkt bei uns bestellen und bequem nach Hause liefern lassen.
6. Was muss auf dem Rezept für Inkontinenzprodukte stehen, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt?
Das Rezept muss die Diagnose, Produktart (aufsaugende Inkontinenzprodukte) und Versorgungszeitraum enthalten.